Unfallgutachten - Im Schadensfall gut beraten

Ihr Kfz-Gutachter mit Sachverständigenbüro, um Ihren Schadensfall einzuschätzen.

Im Falle eines nicht selbst verschuldeten Unfalls haben Sie grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen, der ein neutrales Kfz-Unfallgutachten Ihres Fahrzeugs erstellt.

Dieses Unfallgutachten dient der Beweissicherung des Schadensumfangs beziehungsweise der Feststellung der Schadenshöhe.

Im berechtigten Schadenfall haben Sie also die freie Wahl des KFZ-Sachverständigen!

Die anfallenden Gutachtenkosten gehören zum Schaden und müssen daher vom Verursacher getragen werden.

Lassen Sie sich nicht einschüchtern und warten Sie nicht bis die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter schickt! Dieser handelt im Interesse der gegnerischen Versicherung!

Die Begutachtung Ihres Fahrzeugs kann entweder in unseren Partner-Werkstätten oder aber in Ihrem Unternehmen bzw. bei Ihnen Zuhause vorgenommen werden. Wir erfassen für Sie akribisch und immer angepasst auf den individuellen Sachverhalt den eindeutigen Rest-, Schadens- und Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs.